Im übertriebenen Glauben an den Rechtsstaat als Institution jenseits der Interessenkämpfe liegt letzten Endes dieselbe Aversion gegen Konflikt, damit dasselbe Ausweichen vor der unbequemen Liberalität der Ungewißheit, wie im deutschen Begriff des Staates überhaupt. Auf die Gefahr des Missverständnisses hin sei daher gesagt: Für die Verfassung der Freiheit ist die Herrschaft des Rechts weniger wichtig als die Lebendigkeit des Konfliktes. Die liberale Demokratie wird weniger dadurch gefährdet, dass sich ein Politiker etwas außerhalb der Legalität bewegt, als dadurch, dass die Suche nach vorgeblich überparteilichen Instanzen in der Überschätzung von Kaiser und Präsident, Einheit und Großer Koalition, Verwaltung und Recht institutionelle Gestalt annimmt. Weniger missverständlich formuliert: Ohne rechtsstaatliche Grundlage kann auch die Verfassung der Freiheit nicht wirklich werden; aber die rechtsstaatliche Basis allein gewährt die Verfassung der Freiheit nicht. Für sich genommen kann sie vielmehr zum abstrakten Maß werden, das sich nicht nur jedem Herrn zur Bedienung anbietet, sondern auch dann noch autoritäre Wirkungen entfaltet, wenn niemand mehr Herr sein will. Die Demokratie jedenfalls braucht Liberalität dringender als die Moralität. 

Quelle: Gesellschaft und Demokratie in Deutschland 

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